Besonderes im Behindertenfahrsport
Um einem behinderten Menschen eine Teilnahme am Fahrsport und eine möglichst große Chancengleichheit bei Turnieren zu ermöglichen, gibt es, wie auch im Para-Reitsport, den
Sportgesundheits-Pass Alle Fahrer/innen werden von einem Sportmediziner untersucht, es wird die Behinderung, die einen Einfluss auf die Ausübung des Fahrsportes hat, festgestellt und festgelegt, welche Hilfsmittel diese Einschränkungen ausgleichen können. Das alles wird in einem Pass (Sportgesundheits-Pass) festgehalten. Es gibt Einstufung Grade I – schwerer behindert, Grade II- leichter behindert und (nur in Deutschland) Grade III- benötigt Hilfsmittel.
Para-Fahrer im Regelsport Alle Para-Fahrer/innen fahren im Regelsport und treten gegen nicht behinderte Fahrer an. Dies macht den Para-Fahrsport zu einer Sportart, die Inklusion im höchsten Maße umsetzt. Schon die Fahrausbildung wird gemeinsam mit nicht-behinderten Fahrer/innen absolviert, hier, wie bei allen weiteren Fahrabzeichen, allen WBO-Wettbewerben und LPO-Prüfungen dürfen sie die im Pass stehenden Hilfsmittel verwenden.
Para-Fahrer und ihre Pferde Alle Fahrer/innen haben eine ganz besondere Beziehung zu ihrem Pferd/Pony. Diese müssen besonders verlässlich sein, die Behinderung des Fahrers akzeptieren und zum Teil auf die kleinsten Hilfen reagieren. Das erfordert eine besonders gute Ausbildung. So haben fast alle Fahrer nur ein Pferd zur Verfügung. Das aufwändige Trainieren eines zweiten Pferdes können die meisten behinderten Fahrer auch aus gesundheitlichen Gründen nicht leisten.
Para-Fahrer und ihre Beifahrer Die Beifahrer übernehmen zum Teil wichtige Aufgaben, zum Beispiel die Peitschenführung oder das Bremsen. Auch in der Stall- und Trainingsarbeit sind sie meist voll eingebunden. Alle Beifahrer haben auch ein Fahrabzeichen und können so das Gespann im Notfall übernehmen. Sie sind für die Fahrer oft über viele Jahre enge Freunde und Mitstreiter.
Die Prüfungen im Para-Fahrsport Im nationalen Behindertenfahrsport gibt es keine besonderen Dressur-Prüfungen, Kegelparcours oder Hindernisse im Marathon, allerdings
– bei der Auswahl der Dressurprüfung wird darauf geachtet, dass sämtliche Aufgaben für behinderte Fahrer fahrbar sind, d.h.: keine scharfen Tempowechsel, keine Galoppaden, keine Leinenführung mit einer Hand
– für die Besichtigung des Kegelparcours muss ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, gehbehinderte Fahrer oder Rollstuhlfahrer brauchen mehr Zeit zum Besteigen der Kutsche und dürfen den Parcours z.B. auch motorisiert besichtigen (s. Sportgesundheits-Pass)
– im Marathon wird darauf geachtet, dass die Pflichttore auf ebenem Hufschlag liegen, bzw. bei Schrägen alternative Wege möglich sind
Die Interessenvertretung der Para-Fahrer Die Interessengemeinschaft Fahren für Menschen mit Behinderung e.V. ist der einzige Behindertenfahrsportverein in Deutschland. In unserem Verein wird Basisarbeit für den Behindertenfahrsport geleistet, wir vertreten den Para-Fahrsport in der FN (Deutschen Reiterlichen Vereinigung) und dem DKThR (Deutschen Kuratorium für Therapeutisches Reiten).
Beschreibung der Grades Im Behindertenfahrsport gibt es national 3 Grades, international 2 Grades. Im Wesentlichen soll durch die Einteilung in Grades den unterschiedlich schweren Einschränkungen im Sport Rechnung getragen werden. Verbunden mit den Hilfsmitteln, die den Sportlern entsprechend ihrer Einschränkungen erlaubt werden, sollen die Fahrer/innen möglichst uneingeschränkt diesen Sport ausüben können und zwar als Freizeitsport, als Turniersport im Regelsport und bei den Turnieren im Behindertenfahrsport.