Beschreibung der Grades Im Behindertenfahrsport gibt es national 3 Grades, international 2 Grades. Im Wesentlichen soll durch die Einteilung in Grades den unterschiedlich schweren Einschränkungen im Sport Rechnung getragen werden. Verbunden mit den Hilfsmitteln, die den Sportlern entsprechend ihrer Einschränkungen erlaubt werden, sollen die Fahrer/innen möglichst uneingeschränkt diesen Sport ausüben können und zwar als Freizeitsport, als Turniersport im Regelsport und bei den Turnieren im Behindertenfahrsport.
In Grad 1 sind die am schwersten eingeschränkten Fahrer, das sind zum Beispiel Fahrer/innen mit einer kompletten Querschnittlähmung (Rollifahrer mit eingeschränkter Rumpfkontrolle und teils verminderter Kraft in den Schultern/Armen), Fahrer/innen mit Mehrfachbehinderungen (z.B. durch Contergan)
In Grad 2 sind die leichter eingeschränkten Fahrer eingestuft, zum Beispiel Fahrer/innen mit einer inkompletten Querschnittlähmung, mit einer Muskelschwäche, unterschiedlichen Amputationen.
In Grad 3 werden die Fahrer eingestuft, deren Behinderung oder Krankheit nicht so schwer ist, dass eine Einstufung in Grad 1 oder 2 gerechtfertigt ist, die jedoch auf kompensatorische Hilfsmittel angewiesen sind um den Sport ausüben zu können, z.B. wenn eine Gehbehinderung eine Besichtigung des Kegelparcours zu Fuß unmöglich macht.